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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

PRÄAMBEL

  1. Für alle Geschäftsabschlüsse zwischen dem Auftraggeber und der HIQ GmbH, Musterhauspark 15, 5301 Eugendorf (nachfolgend HIQ GmbH genannt) gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (nachfolgend „AGB“ genannt“). Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn diese von HIQ GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
  2. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zu diesen „AGB“ bedürfen ausnahmslos der Schriftform.

 

  1. Preise

Alle Preise sind in Euro (€) und Nettobeträge. Hinzu kommt die Jeweils gültige und dem Leistungsort entsprechende Mehrwertsteuer. Bei einer Überschreitung des Zeitraums von 120 Tagen zwischen Auftragsannahme und Vertragsbeginn, behält sich die HIQ GmbH das Recht vor, eine Preisänderung vorzunehmen, soweit dies für den Vertragspartner zumutbar ist. Grundlage einer solchen Preisänderung können nur Umstände sein, die bei Nichtanpassung zu einer Gewinnschmälerung bei der HIQ GmbH führen würden (insbesondere Steigerung des Verbraucherindexes, Steigerung der Produktions- und Personalkosten, Steigerung der Einkaufspreise).

 

  1. Auftragsannahme

Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend.

2.1 Die HIQ GmbH übermittelt dem Auftraggeber ein freibleibendes schriftliches Angebot, welches alle vom Auftraggeber bereitgestellten Parameter berücksichtigt. Jedes Angebot enthält eine Angebotsnummer und das Ausstellungsdatum. Verbindlich ist immer die aktuellste Version, welche automatisch die vorangegangene außer Kraft setzt. Mündliche sowie fernmündliche Vereinbarungen bedürfen ausnahmslos der Schriftform und lösen ein neues Angebot mit einer neuen Versionsnummer aus.

2.2 Der Vertragsabschluss kommt zustande, wenn der Auftraggeber die aktuellste Version des Angebotes zeichnet [Firmenstempel und Unterschrift] und schriftlich an HIQ GmbH übermittelt. Die elektronische Übermittlung des gezeichneten Angebotes wird akzeptiert.

2.3 HIQ GmbH übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit, der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Angaben und Unterlagen außer deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit werden vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.

2.4 Die Einholung erforderlicher behördlicher Genehmigungen, zusätzlicher Konzessionen, sonstiger Genehmigungen als auch der Abschluss von Versicherungen [z. Bsp. Veranstalterhaftpflicht, etc.] ist Aufgabe des Auftraggebers. Übernimmt die HIQ GmbH die Genehmigungen oder den Abschluss erforderlicher Versicherungen ist dies ausdrücklich im Angebot angeführt und Bestandteil des Angebotes.

2.5 Sämtliche Angebote, Beschreibungen, Planungen und Konzeptionen im Zuge der Ausarbeitung eines Angebotes bleiben mit allen Rechten Eigentum von HIQ GmbH Jegliche anderwärtige Verwendung, Vervielfältigung und insbesondere die Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt und bedarf der schriftlichen Genehmigung durch HIQ GmbH.

 

  1. Teilnehmerzahl

Der Auftraggeber verpflichtet sich, der HIQ GmbH die genaue Anzahl der Teilnehmer und die definitive Speisen- und Getränkeauswahl bis spätestens 6 Werktage vor der

Veranstaltung schriftlich mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt. Darüberhinausgehende

Bestellungen von Speisen, Getränken, zusätzlichem Material werden nach den Listenpreisen der HIQ GmbH gesondert berechnet.

 

  1. Mindestabnahme bei Personaleinsatz

Beinhaltet der Auftrag einen beim Kunden erforderlichen Personaleinsatz, so beträgt die Mindestabnahme 4 Stunden pro eingesetztem/r Mitarbeiter*in. Im Übrigen erfolgt die

Abrechnung gemäß den aufgewendeten Arbeitsstunden.

 

  1. Reklamation

Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unverzüglich nach Erhalt der Ware beziehungsweise unmittelbar bei der Abholung erfolgt. Der

Umtausch vom Auftraggeber falsch bestellter Waren ist bei Lebens- und Genussmitteln nicht möglich. Verdeckte Mängel an gelieferten Waren (verderbliche Lebensmittel) müssen

uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen nach der Entdeckung mitgeteilt werden. Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt die HIQ GmbH keine Haftung.

 

  1. Zahlung

6.1 Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 50% der Gesamtkosten sofort ab Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.

6.2 Vier Wochen vor der Veranstaltung ist eine zweite Anzahlung in Höhe von 20% fällig.

6.3 Der verbleibende Restbetrag ist innerhalb von 5 Tagen ab Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.

6.4 Bei allen Aufträgen behält sich die HIQ GmbH das Eigentumsrecht an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

6.5 Im Fall eines Zahlungsverzuges behält sich die HIQ GmbH die Geltendmachung gesetzlicher Verzugszinsen vor.

 

  1. Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen

Für angemietete Gegenstände obliegt dem Auftraggeber von der Übernahme bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht. Bei Beschädigung oder Verlust durch Verschulden des Auftraggebers, oder ihm zurechenbaren Verschuldens, insbesondere seiner Angestellten oder Gäste, werden die Kosten der Wiederbeschaffung beziehungsweise die Kosten der Reparatur in Rechnung gestellt.

 

  1. Stornierung Catering

8.1 Eine Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich.

8.2 Sollte der Auftrag vom Auftraggeber zur Gänze nach Auftragserteilung widerrufen werden, so gelten folgende Stornogebühren als vereinbart:

Ab der Auftragserteilung bis 28 Tage vor der Veranstaltung gelten 30% Stornogebühr des gesamten vereinbarten Entgeltes.

Ab 27 Tage vor der Veranstaltung gelten 75% Stornogebühr des gesamten vereinbarten Entgeltes. Ab 7 Tage vor der Veranstaltung gelten 100% Stornogebühr des gesamten vereinbarten Entgeltes.

8.3 Als Basis dient, die im Angebot vereinbarte, Personenzahl. Zahlbar innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Stornorechnung. Jeder Widerruf ist nur dann gültig, wenn er gegenüber HIQ GmbH ausdrücklich und schriftlich erklärt wird und bei HIQ GmbH einlangt. Der Widerruf muss bis spätestens 18:00 Uhr bei HIQ GmbH einlangen, um noch für diesen Tag zu gelten.

 

  1. Kochkurse / Private Teamevents Kochschule

9.1 Eine Kündigung/Stornierung ist nur aus wichtigem Grund möglich.

9.2 Anfallende Kosten:

Bis 14 Tage vor Veranstaltungsdatum 50% der Auftragssumme

Ab 13 Tage vor Veranstaltungsdatum 75 % der Auftragssumme

Ab dem 7. Tag vor Kursbeginn 100 % Stornogebühr

Der Teilnehmer hat bis 2 Tage vor Veranstaltungsdatum das Recht, seine Kursteilnahme auf eine andere Person zu übertragen. Bei Nichterscheinen des Teilnehmers beim Kurs gehen alle Ansprüche auf Entschädigung oder auf einen Ersatzkurs verloren. Rücktrittstag ist jeweils der Tag, an dem wir Ihr Stornierungsschreiben in Händen halten, Rücktritte per Telefon können wir leider nicht akzeptieren.

9.3 Die Teilnahme an einem Kochseminar oder Workshop erfolgt auf eigene Gefahr. Das Risiko für Schäden an Kleidungsstücken und sonstigen Sachen trägt der Kursteilnehmer. Die Kursteilnehmer haften persönlich für die durch sie beschädigten Einrichtungen und Gegenstände der HIQ GmbH (Kochschule) oder unserer Partner Kochlocations. Die Teilnehmer haften für Schäden und Unfälle, die direkt durch sie, gegenüber anderen Teilnehmern entstanden sind. Bucht ein Teilnehmer für andere Teilnehmer (z.B. Komplettbuchung einer Firma, Geburtstagsfeier o. ä.), so haftet er für seine Gäste. Die Haftung gegenüber den Teilnehmern für Unfälle, Verluste und Beschädigungen, Diebstahl von Gegenständen übernimmt HIQ GmbH (Kochschule) nicht.

9.4 Jeder Teilnehmer (Kunde) ist verpflichtet, alle Hinweise der Kursleitung zum hygienischen Umgang mit Lebensmitteln und zur allgemeinen Hygiene zu befolgen. Allergien wie auch ansteckende Krankheiten sind der Kursleitung vor Antritt des Kurses zu melden. Zum Schutz der Teilnehmer behalten wir uns vor, Teilnehmer mit ansteckenden Krankheiten von der Zubereitung auszuschließen.

9.5 Unsere Leistungen ergeben sich aus der aktuellen Veranstaltungsbeschreibung, Terminänderungen aufgrund unvorhersehbarer Umstände bleiben vorbehalten. Die Anfangszeiten und den Leistungsumfang der Kochkurse entnehmen Sie bitte der jeweiligen Kursbeschreibung. Die Kurse dauern ungefähr 3-4 Stunden. Die Mindestteilnehmerzahl bei öffentlichen Kursen liegt bei 6 Personen. Bei Privatkochkursen, Firmenevents oder festen Gruppen wird die Teilnehmerzahl individuell festgelegt.

HIQ GmbH behält sich geringfügige Programmänderungen in zumutbarer Weise, wie den Austausch bestimmter Menübestandteile aufgrund einer veränderten Marktlage vor, ohne dass dem Kunden hierdurch irgendwelche Rechte entstehen.

Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bleibt es dem Veranstalter vorbehalten, bis zu 2 Tage vor Kursbeginn Kurse zusammenzulegen, zeitlich zu verschieben oder Kurse nach eigenem Ermessen, unter vollständiger Rückzahlung des bereits gezahlten Kursentgeltes, zu stornieren. Sonstige Ansprüche der Kursteilnehmer sind ausgeschlossen.

Es erfolgt eine schriftliche oder telefonische Benachrichtigung, wenn der gewünschte Kurs ausgebucht ist, verschoben wird oder ausfällt. Sollte der/die Kursleiter(in) erkranken und keine Ersatzperson zur Verfügung stehen, hat HIQ GmbH das Recht, einen Ersatzkursleiter zu stellen oder auch kurzfristig vom Vertrag gegen Rückzahlung des Kursentgeltes zurückzutreten.

9.6 Die Bildrechte auf Bilder, die von uns im Rahmen von Kochkursen in unserer Kochschule oder in einer Partnerlocation von HIQ GmbH liegen bei HIQ GmbH. Alle Teilnehmer erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass HIQ GmbH die Bilder für Werbezwecke der Kochschule kostenlos verwenden darf. Den fotografierten Teilnehmern entstehen dadurch keinerlei Rechte und Ansprüche. HIQ GmbH garantiert, dass das Bildmaterial nur für eigene Werbezwecke verwendet wird und nicht an Dritte veräußert wird.

 

  1. Gutscheine

Es werden Gutscheine für bestimmte Kursdaten oder mit beliebigem Gutscheinwert ausgestellt und verkauft. Sollte der Gutscheinwert für den gewählten Kurs nicht ausreichen, bezahlen Sie einfach den Restbetrag. Sollte ein Gutscheinbetrag über die Teilnahmegebühr Ihres Kurses hinausgehen, können Sie den Restbetrag für einen Einkauf bei HIQ GmbH verwenden. Ein Anspruch auf bar Auszahlung des Gutscheingegenwertes ist ausgeschlossen.

Gutscheine, die nicht mit einem Veranstaltungsdatum versehen sind, haben eine 12-monatige Gültigkeit ab Ausstellungsdatum. Gutscheine für fixe Termine/Kurse können nur am vereinbarten Tag eingelöst werden, danach verfällt der Gutschein automatisch. Wertgutscheine sind bis zu 30 Jahre gültig, sofern die Lokalität noch vorhanden ist.

Der Gutschein Inhaber muss sich für den von ihm gewünschten Kochkurs voranmelden (per E-Mail, Telefon oder auf der Homepage von http://www.hiq.catering). Platz Vergabe nach Verfügbarkeit.

Bei Verhinderung der Teilnahme am reservierten Termin kann der Gutschein auf eine andere Person zu übertragen werden. Bei Nichterscheinen des Teilnehmers beim Kurs gehen alle Ansprüche verloren und der Gutschein wird ungültig. Geschenkgutscheine werden mit einer Rechnung versandt und werden erst nach Eingang der Bezahlung gültig.

 

  1. Höhere Gewalt

11.1 „Höhere Gewalt" bedeutet das Eintreten eines unvorhersehbaren, unabwendbaren Ereignisses, das außerhalb der Kontrolle aller an dem Vertrag Beteiligten liegt und das unter den gegebenen Umständen mit angemessenen, zumutbaren Mitteln nicht zu vermeiden war und eine Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen einer Partei teilweise oder ganz ver- bzw. behindern. Dazu zählen u.a. Kriege, Bürgerkriege, Revolutionen, Erdbeben, Naturkatastrophen und Pandemien.

11.2 Die betroffene Vertragspartei hat die andere Vertragspartei unverzüglich über das Ereignis höherer Gewalt zu unterrichten.

11.3 Eine Vertragspartei, die sich auf ein Ereignis höherer Gewalt berufen kann, ist von ihrer Pflicht zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten sowie von der Pflicht zur Zahlung von Schadenersatz, einer Vertragsstrafe oder Stornokosten befreit, sofern die Mitteilung des Ereignisses höherer Gewalt an die andere Vertragspartei unverzüglich erfolgt. Erfolgt keine unverzügliche Mitteilung an die andere Vertragspartei so gilt die vorstehende Regelung ab dem Zeitpunkt, zu dem die Mitteilung des Ereignisses höherer Gewalt der anderen Vertragspartei zugegangen ist. Ist die Wirkung des Ereignisses höherer Gewalt nur vorübergehend und die Erfüllung des Vertragszwecks nach Wegfall der Behinderung noch möglich und zumutbar, so gilt die vorstehende Regelung nur so lange, wie das Ereignis höherer Gewalt die Erbringung der vertraglichen Leistung ver- bzw. behindert. Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als 12 Monate oder wird infolge des Ereignisses höherer Gewalt die Erfüllung des Vertrages unmöglich oder nutzlos (Interessenwegfall), so hat jede Vertragspartei das Recht, den Vertrag innerhalb einer angemessenen Frist zu kündigen. Sofern eine Vertragspartei auf Veranlassung der anderen Vertragspartei zur Erfüllung des Vertrages bereits Aufwendungen getätigt hat oder anderweitige notwendige Kosten angefallen sind, so ist die andere Vertragspartei zum Ersatz derartiger Aufwendungen und Kosten verpflichtet. Sofern bereits Zahlungen (insbesondere An- oder Vorauszahlungen) der vertraglich vereinbarten Vergütung erfolgt sind, so sind diese unter Anrechnung abzugsfähiger Aufwendungen und Kosten zurückzuzahlen.

 

  1. Härtefallregelung Corona-Pandemie

Ist die Erfüllung des Vertrages infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht möglich (bspw. aufgrund behördlicher Verfügungen oder sonstigen Anweisungen einer öffentlichen Stelle) so handelt es sich um einen Fall der Unmöglichkeit, welcher beide Vertragsparteien von ihren Leistungspflichten befreit. Gleiches gilt, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht zumutbar ist. Von einer Unzumutbarkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn die Absage von geplanten Veranstaltungen aufgrund behördlicher Verfügungen oder sonstigen Anweisungen einer öffentlichen Stelle empfohlen wird oder wenn Teilnehmer aus von einer zuständigen Behörde oder Institution deklarierten Risikogebieten oder Risikoländer zugelassen würden und präventive Maßnahmen zum Schutz des Personals, der Lieferanten, Kunden oder Besuchern oder sonstigen von der Veranstaltung betroffener Dritter nicht ergriffen werden oder nicht möglich oder nicht zumutbar sind. In den Fällen der Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit hat jede Vertragspartei das Recht, den Vertrag innerhalb einer angemessenen Frist zu kündigen. Ein Anspruch auf Zahlung von Schadenersatz, einer Vertragsstrafe oder Stornokosten ist ausgeschlossen. Sofern eine Vertragspartei auf Veranlassung der anderen Vertragspartei zur Erfüllung des Vertrages bereits Aufwendungen getätigt hat oder anderweitige notwendige Kosten angefallen sind, so ist die andere Vertragspartei zum Ersatz derartiger Aufwendungen und Kosten verpflichtet. Sofern bereits Zahlungen (insbesondere An- oder Vorauszahlungen) der vertraglich vereinbarten Vergütung erfolgt sind, so sind diese unter Anrechnung abzugsfähiger Aufwendungen und Kosten zurückzuzahlen.

 

  1. Widerrufsrecht 

Ihnen steht das gesetzliche Widerrufsrecht, wie in der Widerrufsbelehrung beschrieben, zu.

 

  1. Gerichtsstand und Erfüllungsort

14.1 Für das Vertragsverhältnis gilt das österreichische Recht.

14.2 Zuständig ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht der Landeshauptstadt Salzburg. Die Vertragssprache ist deutsch.

 

  1. Schriftform

15.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

15.2 Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform.

15.3 Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

15.4 Das Schriftformerfordernis gilt nicht für mündliche Zusatzbestellungen während der Veranstaltung.

 

  1. Salvatorische Klausel

16.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Vertragsbedingungen nicht berührt.

16.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich, unverzüglich eine unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.

16.3 Gleiches gilt für etwaige Lücken in diesem Vertrag.